Jugendfreundlicher Sportverein

Achtung: Es besteht kein Anspruch auf Förderung!

Der organisierte Sport leistet einen wertvollen Beitrag, Gesundheit und Bewegung, Spiel und Spaß in den Alltag von Kindern und Jugendlichen zu integrieren. Ein achtsames, zugängliches und wertschätzendes Vereinsklima ist ausschlaggebend, um eine gefahren- und risikofreie Kindheit und Jugend zu fördern. Die Zertifizierungsmaßnahme "Jugendfreundlicher Sportverein" soll den Kinder- und Jugendschutz im Sportverein weiter vorantreiben und allen interessierten Sportvereinen die Möglichkeit des aktiven Engagements bieten.

Das Zertifikat ist in drei Handlungsfelder untergliedert. Zur Erlangung des Zertifikats müssen die Kriterien in allen drei Themenbereichen erfüllt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise in der Tabelle sowie die FAQ.

 

Suchtprävention Jugendbeteiligung Gewaltprävention

• Benennung einer Ansprechperson sowie Veröffentlichung ihrer Funktion und Kontaktdaten auf der Webseite des Vereins

• Schulung der Ansprechperson (mind. 8 LE oder gültige JL-Lizenz)

• jährliche Organisation einer separaten suchtpräventiven Veranstaltung für mind. zehn Jugendliche des Vereins --> Anforderungen siehe FAQs

• Kein Alkohol bei Jugendveranstaltungen des Vereins (Spiele, Wettbewerbe, Feiern etc.) und Verwendung von Materialien zu einem Suchtbereich.

• Benennung einer Ansprechperson unter 27 Jahren sowie Veröffentlichung ihrer Funktion und Kontaktdaten auf der Webseite des Vereins

• Schulung der Ansprechperson (mind. 8 LE oder gültige JL-Lizenz)

• finanzielle Förderung von Aktivitäten die von jungen Menschen für junge Menschen unter 27 Jahren durchgeführt werden wie z.B. Freizeiten, Ausflüge, Projekte --> Anforderungen siehe FAQs

• Benennung einer Ansprechperson sowie Veröffentlichung ihrer Funktion und Kontaktdaten auf der Webseite des Vereins

• Schulung der Ansprechperson (mind. 8 LE oder gültige JL-Lizenz)

• jährliche Organisation einer separaten gewaltpräventiven Veranstaltung für mind. zehn Jugendliche und/oder Eltern und/oder Vereinsmitarbeitende --> Anforderungen siehe FAQs

• Einführung von schriftlichen Verhaltensregeln und Ehrenkodex für Vereinsmitarbeitende (unterstützende Vorlage siehe Ehrenkodex und Verhaltensvereinbarung auf unserer Homepage)

• Pflicht zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für alle Vereinsmitarbeitende in der Jugendarbeit

Änderung ab 2024:

Alle Vereine, die die Kriterien der oben genannten Tabelle erfüllen, erhalten ein Zertifikat.  Zudem erhalten alle zertifizierten Vereine eine Plakette „Jugendfreundlicher Sportverein“.

NEU: Unter allen zertifizierten Vereinen wählt unser Vorstand die besten 15 Vereine aus. Es werden die Vereine ausgewählt, die eine herausragende Jugend- und Präventionsarbeit innerhalb des Zertifizierungsjahres geleistet haben. Diese 15 Vereine bekommen jeweils eine Förderung von 750€.

Jugendfreundliche Sportvereine 2023

Um von der Badischen Sportjugend als „jugendfreundlich“ zertifiziert zu werden müssen Vereine ein hohes Maß an Eigeninitiative an den Tag legen. Nachgewiesen wird das Engagement in drei Teilbereichen: Suchtprävention, jugendliche Beteiligung sowie Gewaltprävention. Kleine Ausschnitte der großartigen Arbeit, möchten wir hier gerne vorstellen.

Suchtprävention

Parkour Eppingen e.V.
Der Referent und ehemalige Polizist Dirk Schulze hinterließ Eindruck bei den Jugendlichen des Vereins. Mit der „Drogeneisenbahn“ informierte er nicht nur zu den Facetten des Drogenkonsums, sondern kam auch ins Gespräch mit den Teilnehmenden.

SV 1965 Hirschburg e.V.
In einem dreistündigen Workshop „Suchtprävention“ konnten alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen des SV teilnehmen. Die geschulte Ansprechperson des Vereins kam dabei mit den Jugendlichen zu den Themen Alkohol und Drogen sowie Medienkonsum ins Gespräch.

1. Mannheimer Judo-Club e.V.
In einer Schulung zu Alkoholmissbrauch erarbeiteten sich die Jugendlichen des Vereins Wissen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. In einem anschließenden Quiz konnten sie ihren Wissenszuwachs prüfen. Die Jugendlichen durften am Ende den inhaltlichen Schwerpunkt für die nächste Suchtpräventionsveranstaltung wählen.

Schwimmverein Philippsburg e.V.
Mit den Jugendlichen des Vereins wurde das Thema Medienkonsum in den Mittelpunkt gerückt und ganz konkret das Thema Handy und Smartphone Nutzung im Sportverein betrachtet. Grundlage war dabei unter anderem bereits gesammelte positive und negative Erfahrungen der Jugendlichen.

Eis- und Rollsport Club Waldbronn e.V.
Der ERC hatte gleich zwei Referentinnen vor Ort, die sowohl mit Kindern als auch mit den Eltern das Thema Mediensuchtprävention aufbereiteten. Neben Informationen zum Thema durften die Kinder einen Trickfilm für den Verein drehen.

Golden Paws Cheerleader e.V.
Für zwei unterschiedliche Altersgruppen organisierte der Verein Veranstaltungen rund um das Thema Sucht und Prävention. Neben Alkohol, Drogen und Medienkonsum wurde hierbei auch auf das Thema Essstörungen eingegangen.

SV Neptun Waldbrunn e.V.
Während die Kinder in einem Bastelangebot betreut wurden, erhielten die Eltern Informationen zum Thema Suchtprävention im Sportverein.

TTC Waldhaus Neulußheim e.V.
Beim TTC wurde den jugendlichen Vereinsmitgliedern, unter Leitung der Ansprechperson im Themenfeld, anschauliche und abwechslungsreich an das Thema Suchtprävention im Verein herangeführt. Abgerundet wurde die Veranstaltung mit Spielen und Übungen rund ums Themenfeld.

Jugendliche Beteiligung

BUJUTSUKAN Kampfkünste Neckar-Odenwald e.V.
Ganz im Sinne „von jungen Menschen für junge Menschen“ organisierten die Jugendlichen des BuJutsuKan die Sommer-Keiko für die Kinder des Vereins: Ein abwechslungsreicher Sporttag mit Stationen zu unterschiedlichen Themen.

WSSC St. Leon Rot e.V.
Kinder-Ferien-Spaß hatten die Kinder und Jugendlichen des WSSC am See. Mit einem kreativen „Triathlon am See“ hatten Kinder und Betreuende bei sommerlichen Temperaturen Spaß mit drei Disziplinen am und auf dem Wasser.

Mannheimer Fechtclub 1884 e.V.
Die Jugend des Vereins setzte gleich mehrere Projekte für die Kinder und Jugendlichen des Vereins um: Beim „Ostertraining“ wurde nicht trainiert, sondern an Fechtspaßstationen um kleine Ostergeschenke gewetteifert. Auf einer Lesenacht wurden nach dem Besuch eines Fußballspiels, in gemütlicher Runde, Geschichten vorgelesen.

Sportverein Sandhofen e.V.
Die Jugendlichen des Vereins vertraten auf dem Adventsmarkt den SV und stellten die Jugend sowie die Möglichkeiten des Engagements im Verein vor. Planung und Umsetzung lagen dabei vollständig in der Hand der Jugendlichen.

TC 88 Hambrücken e.V.
„Boule is cool“ war nicht nur Motto sondern auch kühle Realität im Dezember. Die ältesten jugendlichen planten mit Unterstützung des Jugendbeauftragten ein winterliches Bouleturnier für alle NICHT-Erwachsenen. Heiße Getränke, Grillgut und aufregende Matches wärmten dabei auf.

Karlsruher Rheinklub Alemannia e.V.
Neben einer Reihe an Aktionen der Jugend gehört die Jugendwanderfahrt sicherlich zu den Highlights. Fünf Tage, vier Etappen auf dem Wasser. Von Kleinwallstadt in Bayern bis Frankfurt am Main wurde fleißig gerudert. Geplant und durchgeführt wurde die Fahrt von Mitgliedern der Jugendabteilung.

Gewaltprävention

SC Fortuna Oberschefflenz e.V.
Im Bereich Gewaltprävention schulte der SCO seine Übungsleiter*innen. Auf dem Infoabend wurden präventiven Maßnahmen sowie die vereinsspezifischen Verhaltensregeln besprochen. Außerdem wurden mit Hilfe von Videosequenzen Besonderheiten im Sport aufgezeigt.

Kanu-Club Eberbach 1929 e.V.
In einem interaktiven Workshop wurden die 8-12-Jährigen des Vereins im Bereich Gewaltprävention sensibilisiert. Die Themen Gewalt und Mobbing wurden altersgerecht thematisiert und Regeln für den achtsamen Umgang miteinander besprochen.

SC Olympia Neulußheim 1911 e.V.
Die Ansprechperson für den Themenbereich hat für alle Trainer*innen und Interessierten einen Vortrag zum Thema sexualisierte Gewalt gehalten und praktische Hinweise zur präventiven Umsetzung im Verein gegeben. 

FZC blau-weiß Philippsburg e.V. Ju-Jutsu
Gewaltprävention ist Alltag im Budo Sportverein. Alle Trainer*innen sind ausgebildete Gewaltschutztrainer*innen mit der Lizenz „Nicht mit mir!“. Außerdem finden regelmäßig Fortbildungen zum Thema statt. Zuletzt beispielsweise mit den Inhalten „Prävention sexualisierter Gewalt“, „Umgang mit gewaltbereiten Kindern und Jugendlichen“ sowie „Gewaltprävention und Rechtsextremismus“.

Zirkus Confetti e.V. Forst
Gemeinsam mit der Ansprechperson für Gewaltprävention haben sich die Trainer*innen und Kinder zusammengesetzt und offen und kindgerecht über Prävention gesprochen. Dabei wurden auch Verhaltensmöglichkeiten in unterschiedlichen Situationen aufgezeigt und die Kinder in ihrer Selbstbestimmung gestärkt.

FVA 1919 Bruchhausen
In einer Präventionsveranstaltung wurde die C-Juniorenmannschaft von der Ansprechperson des Vereins zu den Themen Sucht- und Gewaltprävention geschult. Auch das Jugendschutzgesetz wurde erläutert, sowie Flyer und Broschüren verteilt.

Turnerschaft Mühlburg 1861 e.V.
Zu Gast waren zwei Referierende der Fachstelle „Kein Missbrauch“ aus Karlsruhe, die mit den Jugendlichen des Vereins (12-14 Jahre) zwei Stunden das Thema Gewaltprävention im Verein interaktiv und in einem geschützten Rahmen bearbeitet haben.

FC Alemannia 05 Eggenstein
Die BNN berichtete bereits über die engagierte Arbeit des Vereins im Bereich Gewaltprävention. Unter der Leitung der Ansprechperson diskutierten Eltern und Trainer*innen über alltägliche Situationen im Sportverein und wie diese hinsichtlich präventiver Aspekte optimiert werden könnten. 

FAQ - häufig gestellte Fragen

Für alle Mitgliedsvereine des Badischen Sportbundes Nord e.V., die den Kinder- und Jugendschutz aktiv angehen und umsetzen möchten.

Eine Anmelde- oder Bewerbungsfrist in dem Sinne gibt es nicht. Sie können ganzjährig in die Zertifizierungsmaßnahme einsteigen. Das heißt, Sie haben bis Ende des Jahres Zeit (Nachweisfrist: 31.12.), die oben aufgeführten Kriterien in allen drei Handlungsfeldern zu erfüllen.

Mithilfe des Antragformulars belegen Sie die Erfüllung der Kriterien. Dieses Formular sowie die weiteren benötigten Anlagen reichen Sie bis zum 31.12. bei Patricia-Maria Keil (p.keil@badische-sportjugend.de) ein. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen ein.

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen keine Kosten, sofern eine Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt. Die Vorlage zur kostenlosen Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche (und weitere Informationen) finden Sie unter https://www.badische-sportjugend.de/jugendschutz/erweitertes-fuehrungszeugnis/

Für die Dokumentation der Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse kann eine Einsichtsliste verwendet werden. Eine Vorlage dazu finden Sie hier.

Bitte senden Sie uns KEINE originalen erweiterten Führungszeugnisse zu. Erweiterte Führungszeugnisse sind private Dokumente, die auf Verlangen im Verein vorgelegt werden aber nicht einbehalten oder weiterversendet  werden dürfen. Das erweiterte Führungszeugnis muss im Besitz der betreffenden Person bleiben. Auch von Kopien der erweiterten Führungszeugnissen oder der Einsichtsliste bitten wir aus Datenschutzgründen abzusehen.

 

Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz nicht ständig in Deutschland haben, können kein in Deutschland erstelltes Führungszeugnis vorlegen. Ausländische Führungszeugnisse oder das Europäische Führungszeugnis sind für die Umsetzung des § 72a SGB VIII nicht aussagefähig, da die nationalen Strafrechtsregelungen im Bereich des Sexualstrafrechts teilweise sehr stark abweichen. Wenn die Personen ihren Wohnsitz in Deutschland haben, dann können sie auch das deutsche Führungszeugnis beantragen. Es ist aber nur für die Dauer aussagekräftig, für die sie schon in Deutschland leben. In diesen Fällen ist es ratsam, zusätzlich eine vergleichbare persönliche Ehren- oder Selbstverpflichtungserklärung zu verlangen. Eine Vorlage für eine Selbstverpflichtungerklärung finden Sie hier.

Der zeitliche Mindestumfang für eine jährliche suchtpräventive oder gewaltpräventive Veranstaltung beträgt 120 Minuten. Die suchtpräventive und gewaltpräventive Veranstaltung kann kombiniert werden. Der zeitliche Mindestumfang beträgt dann 240 Minuten.

Die jährliche Veranstaltung im Handlungsfeld "Jugendbeteiligung" kann nicht mit einer sucht- oder gewaltpräventiven Veranstaltung kombiniert werden. Ebenso kann die Veranstaltung nicht durch den regulären Trainingsbetrieb abgedeckt werden. Es soll vielmehr eine eigenständige Aktivität sein, die von Jugendlichen für Jugendliche durchgeführt wird, wie bspw. Freizeiten, Feste, Ausflüge oder Projekte.

Für alle drei Veranstaltungen gilt: Keine Kombination mit Gremiensitzungen möglich! Das heißt die Veranstaltungen sollen zusätzlich angeboten und nicht im Rahmen von turnusmäßigen und/oder regulär stattfindenen Sitzungen wie bspw. der Jugendvollversammlung, Vorstandssitzung u.ä. abgedeckt werden.

Die Beschreibung im Zuschussantrag soll folgende Informationen beinhalten: Rahmen (wo, wann), Teilnehmende (Zielgruppe, TN-Zahl), Format (Inhalte, Umsetzung, Leitung). Gerne kann dies auch als Anhang eingereicht werden.

Nein, es sind keine Lizenzen für die Teilnahme an den Tagesseminaren sowie für die Teilnahme am Zertifikat nötig.

Pro Handlungsfeld kann eine Ansprechperson benannt werden, sodass sich drei unterschiedliche Ansprechpersonen im Verein engagieren können. Eine Ansprechperson kann aber auch zwei oder alle drei Handlungsfelder abdecken. Je nach struktureller und/oder personeller Aufstellung, können Vereine intern abstimmen, was hier am sinnvollsten und machbar ist.

Nein. Die Ansprechperson muss jünger als 27 Jahre sein oder im beantragten Zuschussjahr 27 Jahre alt werden.

Für die Tagesseminare melden Sie sich über das Veranstaltungsportal oder durch die aufgeführten Veranstaltungen in der Infobox an. Bitte beachten Sie: Mehrfachmeldungen sind möglich. Aufgrund der begrenzten Teilnahmezahlen wird eine Person pro Verein auf die Teilnahmeliste gesetzt, alle weiteren genannten Personen zunächst auf die Warteliste. Sollten nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sein, werden die Personen auf der Warteliste ebenfalls bis zur max. Teilnahmezahl zugelassen.

Die Tagesseminare der BSJ sind keine Pflicht. Die Tagesseminare sind ein Angebot der BSJ, um Ansprechpersonen schulen zu können. Falls die Ansprechpersonen in Ihrem Verein bereits geschult sind, müssen sie die Tagesseminare nicht mehr besuchen, sondern können uns einen Nachweis über die jeweilige Schulung vorlegen. Zu beachten ist dabei, dass diese Schulungen nicht länger als vier Jahre zurück liegen.

Falls Ansprechpersonen bereits Schulungen besucht haben, können auch diese anerkannt werden. Vom inhaltlichen und zeitlichen Umfang müssen diese Schulungen kompatibel zu den Tagesseminaren der BSJ (mind. 8 LE) sein. Wenn beispielsweise eine Ansprechperson eine gültige DOSB-Jugendleiter*in-Lizenz hat und diese nicht älter als vier Jahre ist, ist für diese Person die Schulungsvoraussetzung in allen drei Handlungsfeldern erfüllt. Auch die Aktion „7 aus 14“ des Landkreises Karlsruhe kann für das Handlungsfeld „Suchtprävention“ anerkannt werden. In der Infobox „Weitere Akteure in den Handlungsfeldern“ finden Sie Organisationen mit Informationen und z.T. auch Schulungen oder Referent*innen zu den unterschiedlichen Themenbereichen. Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, welche Schulung anerkannt wird, melden Sie sich bei uns.

Nein. Das Zertifikat gilt als Vereinszertifikat und wird für den Gesamtverein ausgestellt. Auch der Zuschuss wird dementsprechend nicht an einzelne Abteilungen ausgezahlt, sondern an den Sportverein.

Jährlich müssen die Kriterien in allen drei Handlungsfeldern wieder nachgewiesen werden. Die Schulungen in den Tagesseminaren haben eine Gültigkeit von vier Jahren. Die Teilnahmebescheinigungen müssen in den Folgejahren wieder eingereicht werden. Bei Schulungen, die nicht durch die BSJ-Tagesseminare durchgeführt wurden, müssen Nachweise eingereicht werden, dass diese nicht „verjährt“, also nicht älter als vier Jahre, sind. Die Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse soll alle zwei Jahre erfolgen.